Menschenrechte stehen allen Menschen gleichermaßen zu – ohne irgendeinen Unterschied,
etwa nach „Hautfarbe, Geschlecht, Sprache, Religion, politischer oder sonstiger Anschauung,
nationaler oder sozialer Herkunft, Vermögen, Geburt oder sonstigem Stand.“
(Art. 11 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union vom 18.12.2000 sowie Art. 2.
der für diese grundlegende Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der UN vom
10.12.1948)

Die universellen Menschenrechte sind daher mit jeglicher Form von Diskriminierung unvereinbar. Neben Antidiskriminierung sind im Sport die Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit, das Recht auf Bildung, Berufsfreiheit und das Recht zu arbeiten, die Vielfalt der Kulturen, Religionen und Sprachen, die Gleichheit von Männern und Frauen, die Rechte des Kindes und älterer Menschen sowie die Integration von Menschen mit Behinderung besonders hervorzuheben.

Sport besitzt das Potential Grundwerte wie Gleichberechtigung, solidarisches Miteinander, Teamgeist, Fairplay und Respekt zu vermitteln. Angesichts der derzeitigen Fluchtbewegung nach Europa ermöglicht Sport, Minderheiten und marginalisierte Gruppen wie Flüchtlingen und Asylwerber_innen Teilhabe am gesellschaftlichen Leben sowie gegenseitiges Kennenlernen und Austausch zu fördern und damit Vorurteile abzubauen.

Potenzial des Sports zur Realisierung von Menschenrechten

Sport ist ein globales Phänomen, welches weltweit unabhängig von Alter, Geschlecht oder Nationalität von Bedeutung ist. So steht er auch in Verbindung mit sozialen Phänomenen und menschenrechtlichen Aspekten. Sport kann einen erzieherischen Effekt mit sich bringen aber auch als Kommunikationskanal genutzt werden, um wichtige Informationen zu verbreiten. Sport bietet eine Plattform um soziale Kontakte zu knüpfen und vom Recht auf Versammlungsfreiheit Gebrauch zu machen. Sport steht aber auch in starker Wechselwirkung mit dem Recht auf körperliche und mentale Gesundheit. Durch Sport entwickeln sich Menschen körperlich und intellektuell weiter. Sportliche Betätigung hebt das Selbstwertgefühl, sie bietet Gelegenheit, sich selbst zu verwirklichen und Anerkennung von Anderen zu bekommen. Auch gesellschaftliche Teilhabe wird durch die Partizipation am Sport und seinen kulturellen und sozialen Funktionen erreicht. Dies sind nur einige Beispiele wie sich Sport und Menschenrechte gegenseitig beeinflussen.

Die Olympische Charta deklariert in ihren Grundprinzipien Sport als ein Menschenrecht. Streng genommen findet Sport als solches keine Erwähnung in einer der UN Menschenrechtskonventionen. Jedoch sind diese Dokumente statisch und bedürfen einer progressiven Auslegung.

Zum Beispiel gibt es das Recht auf ein adäquates Leben, unter einer progressiven Auslegung könnte dies das Recht auf Sport beinhalten um der Zeit gerecht zu werden. Später verfasste Dokumente, wie die Konvention zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau, enthält in Artikel 13 (c) „The right to participate in recreational activities, sports and all aspects of cultural life.“ Oder Artikel 31 der Kinderrechtskonvention „States Parties recognize the right of the child to rest and leisure, to engage in play and recreational activities appropriate to the age of the child and to participate freely in cultural life and the arts.“

Weiters kann argumentiert werden, dass das Recht auf Gesundheit Sport beinhaltet. Und die Gewährleistung von Menschenrechten beinhaltet auch Prävention. Wie bereits erwähnt, kann Sport aber auch als Recht auf Teilnahme am öffentlichen und kulturellen Leben interpretiert werden. Zudem kann Sport auch eine wesentliche Rolle einnehmen um Menschenrechte zu propagieren z.B. keine Diskriminierung. Fairplay kann wiederum als wesentliches Konzept für Menschenrechtsbildung fungieren. Andersrum kann körperliche Aktivität einen Beitrag zur Umsetzung von Konventionen leisten z.B. durch die Teilnahmen von Menschen mit Behinderungen.